Fragen & Antworten

Was sind Pflegekinder?

Von einem Pflegekind wird gesprochen, wenn ein Kind oder ein(e) Jugendliche(r), vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) lebt und betreut wird. Die Familie ist für die Sozialisierung eines Kindes in der Regel am besten geeignet. Dies gilt insbesondere für jüngere Kinder. Für diese ist eine längerfristige Fremdunterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung nicht geeignet, denn Emotionalität, Individualität und Geborgenheit können sie dort nur begrenzt erfahren. Vor allem für Kinder bis zum Alter der Vorpubertät ist die Pflegefamilie ein idealer Ort der Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung.

Pflegekinder sind gewöhnlich Kinder mit sehr schwierigen Vorerfahrungen, wodurch der Beziehungsaufbau zu den Pflegeeltern belastet und erschwert sein kann. Psychische Störungen und Entwicklungsverzögerungen sind bei Pflegekindern verbreitet. Häufig werden Pflegeeltern mit Verhaltensauffälligkeiten und Anforderungen im Umgang mit dem ihnen anvertrauten Kind und seinem Umfeld konfrontiert, denen sie sich ohne Unterstützung nicht gewachsen fühlen. Durch die Betreuung des Pflegekindes wird das Beziehungsnetzwerk der Pflegefamilie erweitert. Die Zusammenarbeit mit leiblichen Eltern, Jugendamt – Pflegekinderdienst (PKD) und allgemeiner sozialer Dienst (ASD) – und weiteren Institutionen (Schule, Kita, Ärzte und Therapeuten etc.) ist notwendig. Dabei kann es ohne Unterstützung schwierig sein, für alle Beteiligten zufrieden stellende Vereinbarungen zu treffen.

Die Familienerziehung kann durch keine andere Institution ersetzt werden.

Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

Verheiratete, Alleinstehende, Menschen, die in gleichgeschlechtlicher Beziehung oder in einer Lebensgemeinschaft leben, mit oder ohne eigenen Kindern, die sich vorstellen können, ein oder mehrere Kind/er bei sich aufzunehmen, um ihnen Geborgenheit und Liebe zu geben.

Bei einer dauerhaften Unterbringung von Pflegekindern sollte mindestens einer der Bewerber/-innen ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen und das Alter sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Bei Erreichung der Volljährigkeit des Pflegekindes sollten Sie nicht älter als 67 Jahre sein.

Welche Formen der Pflege gibt es?

Die sogenannte Dauerpflege wird notwendig, wenn das Kind aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren wird und daher bis zu seiner Verselbständigung in der aufnehmenden Familie bleiben soll. In diesen Fällen übernehmen die Pflegeeltern die soziale Elternschaft für das Kind. Die Integration des Kindes in die Pflegefamilie ist erwünschtes Ziel der Unterbringung. Der Unterschied zu einer Adoption liegt hier nur noch in der rechtlichen Situation. Pflegekinder haben nicht die gleiche rechtliche Sicherheit der Zugehörigkeit zu einer Familie wie Adoptivkinder.

Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder oder Jugendliche in akuten oder chronischen Notsituationen (rund um die Uhr) bis zur weiteren Klärung ihrer Situation auf. Die Kinder kehren dann entweder zu ihren Familien zurück oder werden in Pflegefamilien bzw. Einrichtungen vermittelt. Bereitschaftspflegeeltern müssen sich darüber im Klaren sein, dass es ständig veränderte Situationen in ihrer Familie gibt. Sie müssen flexibel in ihren Handlungen und Gedanken sein.

In der Verwandtenpflege haben Kinder und Jugendliche bei Verwandten ihren Lebensmittelpunkt. Verwandte sind: Großeltern, Onkel und Tanten, Geschwister, Neffen und Nichten (§1589 BGB) sowie verschwägerte Verwandte (§1590 BGB).
Ein Verwandtenpflegeverhältnis kann ohne das Zutun eines Jugendamtes, sozusagen als Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes durch die Erziehungsberechtigten zu Stande kommen. In vielen anderen Fällen stellen die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung und entscheiden sich, wenn dem Antrag statt gegeben wird, im Verlauf des Beratungsprozesses im Jugendamt für die Verwandtenpflege. Auch von verwandten Pflegeeltern ist, wenn die Pflege als Hilfe zur Erziehung angelegt ist, eine gewisse Qualifikation und ein besonderes Profil zu erwarten. Sie haben genau wie alle anderen Pflegeeltern auch ein Recht auf Begleitung und Unterstützung, egal ob sie Hilfe zur Erziehung leisten oder nicht.

Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern erfüllen?

  • Mutter oder Vater sein können
  • Freude am Zusammenleben und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben
  • Verständnis für die Kinder und ihre Vorgeschichte aufbringen
  • belastbar sein, Geduld und Einfühlungsvermögen sowie Zeit für das Kind/die Kinder mitbringen
  • konsequent und ausdauernd sein
  • in Stresssituationen Gelassenheit bewahren und nicht den Humor verlieren
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und Platz für (zusätzliche) Kinder haben
  • bereit sein, während der Pflegezeit engen Kontakt mit der Herkunftsfamilie des Kindes und den Mitarbeitern des Jugendamtes zu halten
  • bereit sein, das erforderliche Schulungsprogramm und Prüfverfahren zu durchlaufen
  • bereit sein, Einsicht in persönliche Unterlagen wie Lebenslauf, Führungszeugnis, Lohnbescheinigung und ein gesundheitliches Attest, zu gewähren
  • Trennungen (bei Rückführung des Kindes in Herkunftsfamilie) verkraften können

Viele weitere Informationen finden sie hier auch auf der Seite des Pflegekinderdienstes für Potsdam und Potsdam Mittelmark.

Wirtschaftliche Verhältnisse und Wohnsituation:

  • Sie sollten in gesicherten und stabilen finanziellen Verhältnissen leben.
  • Es ist Bedingung, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
  • Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist (je nach Alter des Kindes) in der Regel erforderlich. 
  • Sie sollten eine kinderfreundliche Umgebung bieten können.
  • Berufstätigkeit/Teilzeittätigkeit ist kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Pflegekindes. Der höhere zeitliche Bedarf, der durch die Aufnahme eines weiteren Familienmitgliedes entsteht, sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden.

Was bekommt man als Pflegeeltern?
Alle Pflegeeltern bekommen ein Pflegegeld, die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter und dem erzieherischen Bedarf. Die Höhe variiert auch innerhalb der einzelnen Landkreise:
Richtlinien für Potsdam-Mittelmark
Richtlinien für Potsdam

Erste Schritte als Pflegeeltern
Wenn ein Kind vor der Vermittlung in einem Heim oder einer Bereitschaftspflege lebt, wird in der Regel eine Anbahnung erfolgen. Sie soll den potentiellen Pflegeeltern und dem Kind ermöglichen, sich vor dem Umzug behutsam kennen zu lernen, um Entscheidungssicherheit zu bekommen. Eine erfolgreiche Anbahnung erspart dem Kind einen (weiteren) abrupten Verlust von seinen derzeitigen Bezugspersonen und seinem momentanen Lebensmittelpunkt und ermöglicht ihm einen sanften Übergang in die neue Lebenssituation.

Was passiert in der Anbahnung?
Mögliche Pflegeeltern bekommen Einblick in die Geschichte (Akte) des Kindes. Es dient dazu, dass die potenziellen Pflegeeltern einen ersten Eindruck vom Kind und auch von den Umständen des Pflegeverhältnisses bekommen. Die Familie kann abwägen, ob Kind und Familie gut zusammenpassen könnten.
Wenn dies der Fall ist, erfolgen die ersten Treffen. Die potentiellen Pflegeeltern lernen das Kind in seiner momentanen Umgebung kennen. Beide bekommen voneinander einen Eindruck und können entscheiden, ob „es“ passt.

Bereits angewöhnte Rituale sollten von den zukünftigen Pflegeeltern übernommen werden, damit das Kind die Möglichkeit hat sich an bekannten Konstanten zu orientieren. Sie helfen dem Kind sich besser einzugewöhnen.

Wie lange dauert die Anbahnungsphase?
Es gibt keine klaren zeitlichen Vorgaben für die Dauer der Anbahnung. Sie kann wenige Tage dauern oder mehrere Monate und ist abhängig vom Alter des Kindes, der Dauer der Unterbringung in der jetzigen Stelle, der Qualität der Bindungen, die es dort eingegangen ist und von seiner Bereitschaft, sich auf die neue Situation einzulassen.

Wer hat in der Anbahnungsphase das Sagen?
In der Anbahnungsphase sollten die derzeitigen Bezugspersonen, die künftigen Pflegeeltern und die beteiligten Fachkräfte vertrauensvoll und einfühlsam zusammen arbeiten.
Es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten regelmäßig über den Verlauf der Anbahnungsphase austauschen. Wenn dies erfolgt, werden sie gemeinsam den richtigen Zeitpunkt für die Übersiedlung erkennen.

Kann die Anbahnungsphase abgebrochen werden?
Die Anbahnungsphase soll nicht nur dem Kind zu einem möglichst sanften Übergang verhelfen, sie soll auch den künftigen Pflegeeltern die größtmögliche Gewissheit geben, dass sie dieses Kind tatsächlich dauerhaft bei sich aufnehmen möchten.
Wenn in der Anbahnungsphase Zweifel aufkommen, sollten diese mit der zuständigen Fachkraft besprochen werden. Oft entspringen sie eher einer „Angst vor der eigenen Courage“ und lassen sich schnell ausräumen. Manchmal haben sie aber auch tiefgehende Gründe (die Pflegefamilie befürchtet, mit der Aufnahme dieses Kindes überfordert zu sein, sie findet keinen Bezug zu dem Kind o.ä.). Dann kann und sollte die Anbahnung abgebrochen werden. Weder Mitleid mit dem Kind noch die Angst, nie mehr ein Kind vorgeschlagen zu bekommen oder eine lange Wartezeit bis zum nächsten Kindervorschlag sollten nicht dazu führen, eine Anbahnung gegen die eigene innere Überzeugung fortzuführen. Der Abbruch einer Anbahnung ist keine „persönliche Bankrotterklärung“, sondern vielmehr ein Zeichen von großem Verantwortungsbewusstsein und wird von den Jugendämtern in der Regel auch so gesehen!

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Pflegeelternteil werden möchte?
Pflegefamilien aus Potsdam und Potsdam-Mittelmark werden durch den gemeinsamen Pflegekinderdienst betreut. Der betreuende Pflegekinderdienst hat seinen Sitz in Werder/Havel.

Viele Informationen und den Kontakt findet ihr auch auf der Website des Pflegekinderdienstes.